Zwei Töchter im gemeinsamen Testament, eine im späteren Testament

Die Eheleute setzten sich 2017 gegenseitig zu Alleinerben und ihre beiden Töchter zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Zugleich behielten sie sich vor, auch nach dem Tod des ersten Ehegatten anders über den Nachlass zu verfügen. Die Schlusserbenregelung sollte gelten, wenn der überlebende Ehegatte nicht anderweitig testiert.

Die Ehefrau errichtete 2022 ein Einzeltestament zugunsten nur einer Tochter. Der Ehemann starb 2023, die Ehefrau 2025. Im anschließenden Erbscheinsverfahren bestätigte das OLG die Entscheidung, dass die Voraussetzungen für einen Alleinerbschein zugunsten der begünstigten Tochter vorlagen. Die Beschwerde ihrer Schwester blieb ohne Erfolg. Maßgeblich war der umfassende Änderungsvorbehalt.

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2026 – 6 W 92/26

Warum der genaue Wortlaut der Änderungsklausel zählt

Bei einem gemeinschaftlichen Testament können einzelne Verfügungen voneinander abhängen. Solche wechselbezüglichen Regelungen unterliegen besonderen Bindungs- und Widerrufsregeln. Mit dem Tod des anderen Ehegatten erlischt grundsätzlich das Recht zum Widerruf dieser Verfügungen. Ein gemeinsam vorgesehener Änderungsvorbehalt kann dem Überlebenden jedoch bestimmte oder weitgehende Änderungen ermöglichen.

Im Celle-Fall war diese Befugnis umfassend formuliert und nicht an neue Umstände nach dem ersten Todesfall geknüpft. Andere Klauseln können die Änderung auf bestimmte Personen, Anteile oder Voraussetzungen begrenzen. Deshalb sollte die vollständige Urkunde geprüft werden. Die allgemeine Erwartung, der überlebende Elternteil könne später ohnehin alles neu verteilen, reicht als Grundlage nicht aus.

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2026 – 6 W 92/26 · § 2270 BGB – Wechselbezügliche Verfügungen · § 2271 BGB – Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

Das Einzeltestament durfte hier schon zu Lebzeiten beider Ehegatten entstehen

Der besondere Punkt des Beschlusses betrifft den Zeitpunkt: Die Ehefrau hatte das Einzeltestament 2022 errichtet, als ihr Mann noch lebte. Nach Auffassung des OLG musste für die Bindungsfrage darauf abgestellt werden, wie die Lage bei ihrem eigenen Tod 2025 war. Dann war sie die überlebende Ehefrau und konnte sich auf den umfassenden Änderungsvorbehalt berufen.

Die Bezeichnung des länger lebenden Ehegatten in der Klausel beschrieb hier die später überlebende Person. Sie verlangte nicht, dass diese erst nach dem ersten Todesfall ein neues Testament schreibt. Die Ehefrau musste ihre Verfügung von 2022 deshalb nicht nochmals errichten. Das bedeutet nicht, dass das frühere gemeinsame Testament schon 2022 in jeder Hinsicht wirkungslos gewesen wäre. Auch die zeitliche Reichweite ergibt sich aus der konkreten Klausel.

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2026 – 6 W 92/26

Was der Beschluss zur gesonderten Widerrufserklärung offenließ

Zusätzlich zum neuen Testament hatte die Ehefrau 2022 einen notariellen Widerruf erklärt. Ob dieser dem Ehemann wirksam zugestellt worden war, war streitig. Das OLG musste die Frage nicht entscheiden, weil die Wirksamkeit des Einzeltestaments beim Tod der Ehefrau bereits aus der beschriebenen Änderungsklausel folgte.

Für andere Fälle bleibt diese Unterscheidung wesentlich: Ein neuer letzter Wille, ein Widerruf zu Lebzeiten beider Ehegatten und die Ausübung einer vorbehaltenen Änderungsbefugnis sind rechtlich getrennt zu prüfen. Aus dem Beschluss folgt keine Erlaubnis, die Form- und Zugangsvoraussetzungen eines notwendigen Widerrufs zu übergehen.

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2026 – 6 W 92/26 · § 2271 BGB – Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

Welche Prüfung für begünstigte und übergangene Kinder sinnvoll ist

Stellen Sie alle Verfügungen zeitlich zusammen und markieren Sie die Erbeinsetzungen sowie jede Änderungs- oder Bindungsklausel. Dazu gehören die vollständigen notariellen Urkunden, handschriftliche Ergänzungen und die Eröffnungsunterlagen des Nachlassgerichts. So lässt sich prüfen, ob das spätere Testament innerhalb der eingeräumten Befugnis bleibt und welche Erbfolge im Erbscheinsverfahren geltend zu machen ist.

Ist ein Kind wirksam von der Erbfolge ausgeschlossen, kommt daneben eine gesonderte Pflichtteilsprüfung in Betracht. Das OLG entschied im besprochenen Verfahren weder über eine Pflichtteilszahlung noch über deren Höhe. Unser Pflichtteilsrechner hilft bei einer ersten Rechenorientierung unter den eingegebenen Annahmen. Welche Testamente wirksam sind und wer Erbe geworden ist, muss vorher rechtlich geklärt werden.

OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2026 – 6 W 92/26 · § 2303 BGB – Pflichtteil

Für das erste Gespräch

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung.

  • Sämtliche gemeinsamen und einzelnen Testamente in vollständiger Fassung
  • Notarielle Urkunden einschließlich Änderungs- und Widerrufserklärungen
  • Eröffnungsunterlagen und bisherige Schreiben des Nachlassgerichts
  • Errichtungsdaten der Testamente und Sterbeurkunden
  • Vorhandene Zustellungsnachweise und Erbscheinsanträge

Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen erst nach Absprache mit der Kanzlei.

Entscheidung und rechtliche Grundlagen

Die Entscheidung betrifft den beschriebenen Sachverhalt. Wie sie sich auf Ihr Anliegen auswirkt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

Nach wirksamer Enterbung: Pflichtteilsanspruch prüfen lassen

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