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Pflichtteilsforderung · Für Erben

Pflichtteil von Ihnen verlangt?Als Erbe geordnet reagieren.

Ein Pflichtteilsschreiben verlangt oft Auskunft und Geld zugleich. Wir prüfen mit Ihnen, welche Ansprüche bestehen, welche Informationen erforderlich sind und wie Sie nachvollziehbar reagieren. Ziel ist eine rechtlich fundierte Lösung auf Grundlage des tatsächlichen Nachlasses.

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Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedPersönliche rechtliche Beratung

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

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Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

Pflichtteilsrechner · Ohne Anmeldung

Pflichtteil verstehen. Den eigenen Fall einordnen.

Starten Sie mit einer kurzen Rechnung für ein enterbtes Kind oder erfassen Sie Familie, Nachlass und Schenkungen ausführlich. Beide Ergebnisse erhalten Sie ohne Anmeldung.

Kostenlos und ohne Kontaktdaten. Offene Rechtsfragen werden als solche gekennzeichnet.

Pflichtteil eines enterbten Kindes.

Für einen einfachen Erbfall mit ausschließlich lebenden Kindern. Bei weiteren Generationen oder Besonderheiten nutzen Sie die ausführliche Berechnung darunter.

Die richtige Quote zählt.

Ein Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Kinder aus früheren Beziehungen zählen gegenüber demselben Elternteil ebenso wie gemeinsame Kinder.

Die kurze Rechnung gilt nur für die ausdrücklich beschriebenen Voraussetzungen. Insbesondere ein enterbter oder ausschlagender Partner, Enkel, Schenkungen und unklare Nachlasswerte können eine andere Berechnung erfordern.

Familie und Schenkungen genauer erfassen
Familienbaum, Nachlass und Schenkungen ausführlich berechnen

Auch für Patchworkfamilien, weitere Generationen, Erben und die Nachfolgeplanung. Bitte verwenden Sie nur neutrale Bezeichnungen wie „Kind 1“ und „Haus“. Die Berechnung ersetzt keine Prüfung Ihrer Unterlagen.

Die ausführlichen Angaben werden für diese Berechnung an unseren Kanzleiserver übertragen und dort nicht gespeichert. Eine Kontaktanfrage ist davon getrennt.

  1. 1 · Ausgangslage
  2. 2 · Familie
  3. 3 · Nachlass
  4. 4 · Schenkungen
  5. 5 · Prüfung

Schritt 1 von 5

Um welchen Erbfall geht es?

Beziehen Sie alle Familienangaben auf die Person, deren Nachlass jetzt berechnet wird. Ein Stiefkind kann beim ersten Todesfall leibliches Kind sein und beim zweiten Todesfall nur noch Stiefkind des überlebenden Partners.

Sie wurden nicht als Erbe berücksichtigt oder sollen einen Pflichtteil zahlen? Beides verdient eine genaue Prüfung Ihrer familiären und rechtlichen Situation.

Zuerst Berechtigung und Quote klären

Nicht jede enterbte Person ist pflichtteilsberechtigt. Entscheidend sind Verwandtschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft, die gesetzliche Erbfolge und eine mögliche frühere Vereinbarung. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Familienverhältnisse und Güterstand beeinflussen die Quote. Ein Testament allein beantwortet deshalb noch nicht, ob die geforderte Summe berechtigt ist.

Nachlassauskunft geordnet zusammenstellen

Ein pflichtteilsberechtigter Nichterbe kann Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Dazu dient ein nachvollziehbares Nachlassverzeichnis. Bestandsauskunft, Wertermittlung und Belegvorlage sind rechtlich zu unterscheiden. Ein unsortierter Stapel Unterlagen ersetzt das Verzeichnis ebenso wenig wie eine pauschale eigene Wertschätzung. Wir klären anhand des konkreten Verlangens, welche Angaben und Ermittlungen erforderlich sind.

Werte und Verbindlichkeiten nachvollziehbar prüfen

Für die Berechnung sind grundsätzlich Bestand und Wert im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Immobilien oder Unternehmensanteile können eine besondere Bewertung benötigen. Welche Verbindlichkeiten den Nachlass mindern und wann ein Gutachten erforderlich ist, wird gesondert geprüft. Ein notarielles Nachlassverzeichnis beantwortet nicht automatisch jede Wertfrage.

Frühere Schenkungen und Zahlungen einordnen

Schenkungen zu Lebzeiten können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Die Zehnjahresregel darf dabei nicht schematisch angewendet werden. Bei Zuwendungen zwischen Ehegatten und bei vorbehaltenen Nutzungsrechten können Besonderheiten bestehen. Ebenso ist zu prüfen, ob der Anspruchsteller selbst anrechenbare Leistungen erhalten hat. Eine Anrechnung auf den ordentlichen Pflichtteil und eine Anrechnung auf die Ergänzung folgen unterschiedlichen Regeln.

Einwendungen und Zahlung getrennt entscheiden

Wir prüfen unter anderem Verzicht, wirksame Pflichtteilsentziehung, bereits erfolgte Zahlungen, Anrechnung und Verjährung. Kontaktabbruch oder eine Enterbung beseitigen einen Pflichtteil nicht schon für sich genommen. Ist die Forderung berechtigt, besprechen wir eine nachvollziehbare Zahlung oder Vergleichslösung. Bei einer besonderen wirtschaftlichen Härte kann eine Stundung in Betracht kommen, sie tritt aber nicht automatisch ein.

So bereiten Sie den ersten Kontakt vor

Halten Sie das Anspruchsschreiben, Testament oder Erbvertrag und vorhandene Angaben zum Nachlass bereit. Teilen Sie mit, ob eine Frist genannt oder bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Für das öffentliche Rückrufformular genügt eine knappe Angabe zum Anliegen. Die Unterlagen und den Umfang einer Beauftragung besprechen Sie anschließend mit dem Rechtsanwalt.

Rechtliche Grundlagen zur Prüfung

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Kann jeder enterbte Angehörige einen Pflichtteil verlangen?

Nein. Pflichtteilsrechte kommen insbesondere für Abkömmlinge, Ehegatten und unter weiteren Voraussetzungen Eltern in Betracht. Näher berechtigte Abkömmlinge können entferntere Abkömmlinge oder Eltern ausschließen. Geschwister sind nicht allein wegen ihrer Verwandtschaft pflichtteilsberechtigt. Die konkrete Berechtigung muss vor der Berechnung geklärt werden.

Wie wird die geforderte Pflichtteilsquote geprüft?

Ausgangspunkt ist der gesetzliche Erbteil, dessen Wert grundsätzlich zur Hälfte als Pflichtteil zusteht. Dafür müssen etwa Ehe, Güterstand, Kinder und weitere erbrechtlich erhebliche Familienverhältnisse bekannt sein. Die Quote ist vom maßgeblichen Nachlasswert zu unterscheiden. Ein pauschaler Prozentsatz aus dem Forderungsschreiben genügt als Prüfung nicht.

Was sollte ich nach dem ersten Forderungsschreiben tun?

Bewahren Sie Schreiben und Anlagen auf und notieren Sie darin genannte Fristen. Prüfen Sie zuerst Ihre Erbenstellung, die Person des Anspruchstellers und ob Auskunft, Wertermittlung, Zahlung oder mehrere Ansprüche verlangt werden. Eine ungeprüfte Zahlung oder ein umfassendes Anerkenntnis kann Folgen haben. Ein Schreiben sollte deshalb sachlich und anhand des konkreten Verlangens beantwortet werden.

Genügt ein privates Nachlassverzeichnis?

Ein privates Verzeichnis kann die verlangte Bestandsauskunft erfüllen, wenn es vollständig und geordnet ist. Ein berechtigter Nichterbe kann aber nach § 2314 BGB auch die Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses verlangen. Deshalb sollte geklärt werden, welche Form geschuldet oder bereits tituliert ist. Ihre Mitwirkung an erforderlichen Ermittlungen bleibt auch bei einem Notar wichtig.

Muss ich sämtliche Kontoauszüge und Belege herausgeben?

Eine allgemeine Pflicht, jede Angabe zur Bestandsauskunft mit allen vorhandenen Unterlagen zu belegen, besteht nicht. Konkrete Belege können aber für die Identifizierung von Gegenständen oder die Wertermittlung erforderlich sein, beispielsweise bei Immobilien oder Unternehmen. Ob und in welchem Umfang Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anspruch und der konkreten Lücke.

Zu welchem Zeitpunkt werden Immobilien und andere Werte berechnet?

Für den ordentlichen Pflichtteil ist grundsätzlich der Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich. Ist ein Wert nicht ohne Weiteres erkennbar, können weitere Ermittlungen oder ein geeignetes Gutachten erforderlich sein. Ein vom Erblasser im Testament genannter Betrag ist für die Bewertung nicht allein maßgebend.

Sind Schenkungen nach zehn Jahren immer ohne Bedeutung?

Nein, die Frist und ihr Beginn müssen zuerst geprüft werden. Schenkungen an Ehegatten unterliegen einer besonderen gesetzlichen Regel. Vorbehaltene Nutzungsrechte können ebenfalls Bedeutung haben. Innerhalb des gesetzlichen Zeitraums wird eine Schenkung grundsätzlich nach dem zeitlichen Abstand zum Erbfall abgeschmolzen. Die Einzelheiten hängen von Zuwendung und Vertrag ab.

Kann eine frühere Zahlung an den Pflichtteilsberechtigten angerechnet werden?

Das ist möglich, folgt aber nicht automatisch aus jeder früheren Unterstützung. Für eine Anrechnung auf den ordentlichen Pflichtteil kommt es insbesondere auf eine entsprechende Bestimmung bei der Zuwendung an. Für eigene Geschenke bei der Pflichtteilsergänzung gelten andere Regeln. Halten Sie deshalb Verträge, Verwendungszwecke und damalige Erklärungen bereit.

Muss ich Nachlassgegenstände an den Pflichtteilsberechtigten herausgeben?

Der ordentliche Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegen den Erben und vermittelt allein keinen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände. Eine einvernehmliche Übertragung zur Abgeltung kann gesondert vereinbart werden. Daneben können andere eigenständige Ansprüche bestehen, etwa aus einem Vermächtnis. Diese sind vom Pflichtteil zu unterscheiden.

Kann ich die Zahlung wegen einer geerbten Immobilie aufschieben?

Allein der Umstand, dass Vermögen in einer Immobilie gebunden ist, verschiebt die Zahlung nicht automatisch. § 2331a BGB ermöglicht eine Stundung bei einer unbilligen Härte unter Berücksichtigung der Interessen des Pflichtteilsberechtigten. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Sicherheiten oder Zahlungsvereinbarungen sinnvoll sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Beseitigt ein Kontaktabbruch oder die Enterbung den Pflichtteil?

Eine Enterbung kann gerade der Ausgangspunkt eines Pflichtteilsrechts sein. Ein bloßer Kontaktabbruch genügt nicht für eine Pflichtteilsentziehung. Dafür gelten enge gesetzliche Gründe und besondere Anforderungen an die letztwillige Verfügung. Auch ein notarieller Erb- oder Pflichtteilsverzicht ist gesondert nach Inhalt und Wirksamkeit zu prüfen.

Wann kann ich mich auf Verjährung berufen?

Für Pflichtteilsansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige dreijährige Verjährung, deren Beginn von gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich Kenntnis abhängt. Hemmung, Neubeginn, Höchstfristen und besondere Ansprüche können zu anderen Ergebnissen führen. Verjährung ist deshalb anhand der Daten und bisherigen Korrespondenz zu prüfen und gegebenenfalls als Einrede geltend zu machen.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Aktuelle Rechtsprechung · Erbrecht

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