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Stand: 10.10.2026
Google-Rezensionen lesenPflichtteil · Erbrecht · Sankt Augustin
Sie sind im Testament nicht berücksichtigt worden oder haben eine Pflichtteilsforderung erhalten? Wir prüfen Ihre Position und besprechen das weitere Vorgehen.
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Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.
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Sie wurden nicht als Erbe berücksichtigt oder sollen einen Pflichtteil zahlen? Beides verdient eine genaue Prüfung Ihrer familiären und rechtlichen Situation.
§ 2303 BGB sieht Pflichtteilsrechte für bestimmte nahe Angehörige vor. Ob Sie im konkreten Fall berechtigt sind, hängt unter anderem von der Familienkonstellation und der gesetzlichen Erbfolge ab.
Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Für die konkrete Berechnung müssen die Erbquote und der maßgebliche Nachlass geklärt werden.
Häufig fehlen zunächst Angaben zu Konten, Immobilien oder sonstigem Nachlass. Wir klären mit Ihnen, welche Informationen und rechtlichen Schritte benötigt werden.
Rechtliche Grundlage zur Orientierung: § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Beratung richtet sich nach Ihrem Einzelfall.
Vor dem ersten Kontakt
Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.
Ja. Wir prüfen geltend gemachte Forderungen ebenso wie mögliche Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten.
Ein Rechner kann Orientierung geben. Er ersetzt die Prüfung der Familienverhältnisse, des Nachlasses und möglicher Besonderheiten des Einzelfalls nicht.
Der Weg zur Beratung
Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.
Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.
Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.
Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.
Ihr nächster Schritt
Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Bei einer nahenden Frist kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.