Sankt Augustin · Rhein-Sieg · BonnTerminvereinbarung: Mo–Fr, 9–16 Uhr

Pflichtteil · Erbrecht · Sankt Augustin

Beim Erbe übergangen?Den Pflichtteil prüfen.

Sie sind im Testament nicht berücksichtigt worden oder haben eine Pflichtteilsforderung erhalten? Wir prüfen Ihre Position und besprechen das weitere Vorgehen.

Google: 5,0/5 · 120 Bewertungenanwalt.de: 5,0/5 · 117 Bewertungen

Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedIhr Rechtsanwalt in Sankt Augustin

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

Erfahrungen mit unserer Kanzlei

Mandantenbewertungen

Lesen Sie die Erfahrungen anderer
auf den Originalprofilen.

Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

Sie wurden nicht als Erbe berücksichtigt oder sollen einen Pflichtteil zahlen? Beides verdient eine genaue Prüfung Ihrer familiären und rechtlichen Situation.

Wer kann einen Pflichtteil verlangen?

§ 2303 BGB sieht Pflichtteilsrechte für bestimmte nahe Angehörige vor. Ob Sie im konkreten Fall berechtigt sind, hängt unter anderem von der Familienkonstellation und der gesetzlichen Erbfolge ab.

Wovon hängt die Höhe ab?

Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Für die konkrete Berechnung müssen die Erbquote und der maßgebliche Nachlass geklärt werden.

Anspruch und Informationen zusammen betrachten

Häufig fehlen zunächst Angaben zu Konten, Immobilien oder sonstigem Nachlass. Wir klären mit Ihnen, welche Informationen und rechtlichen Schritte benötigt werden.

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Beraten Sie auch Erben, die zahlen sollen?

Ja. Wir prüfen geltend gemachte Forderungen ebenso wie mögliche Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten.

Reicht ein Pflichtteilsrechner aus?

Ein Rechner kann Orientierung geben. Er ersetzt die Prüfung der Familienverhältnisse, des Nachlasses und möglicher Besonderheiten des Einzelfalls nicht.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Ihr nächster Schritt

Erbrecht: persönlich klären.

Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Bei einer nahenden Frist kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Anrufen Rückruf anfragen