Warum der Sohn erst Jahre nach dem Todesfall klagte

Der Vater war 2019 gestorben. Sein Sohn war durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, während ein Enkel als Erbe eingesetzt war. Zugleich beanspruchte eine weitere Person die Erbenstellung. Wegen des Streits wurde eine Nachlasspflegschaft eingerichtet. Erst 2023 wurde die Erbfolge geklärt.

Der Sohn verlangte später Pflichtteil und Auskunft im Wege einer Stufenklage. Der als Erbe festgestellte Enkel berief sich auf Verjährung. Das LG Kiel verurteilte ihn durch Teilurteil zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Einen bezifferten Pflichtteilsbetrag sprach es damit noch nicht zu.

LG Kiel, Teilurteil vom 28.04.2026 – 17 O 157/25

Welcher Kenntnisstand für die Verjährung wichtig ist

Für den gewöhnlichen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben gilt grundsätzlich die dreijährige Regelverjährung. Nach § 199 Absatz 1 BGB beginnt sie mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte die maßgeblichen Umstände sowie die Person des Schuldners kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste. Allein das Todesjahr liefert deshalb noch keine vollständige Fristberechnung.

Im Kieler Fall kannte der Sohn zwar seine Enterbung. Nach Auffassung des Gerichts fehlte ihm aber wegen des ernsthaften Streits um die Erbenstellung zunächst die nötige Kenntnis des Anspruchsgegners. Das Gericht nahm diese Kenntnis erst für 2023 an. Daraus folgt nicht, dass ein später ausgestellter Erbschein in jedem Fall den Verjährungsbeginn hinausschiebt.

§ 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährung · § 195 BGB – regelmäßige Verjährungsfrist

Warum Nachlasspflegschaft keine sichere Fristpause bedeutet

Die Beurteilung des LG Kiel ist für vergleichbare Fälle ein Argument, aber keine verlässliche Grundlage für bloßes Abwarten. Die Frage, welche Bedeutung die unbekannte Erbenperson bei bestelltem Nachlasspfleger hat, wird unterschiedlich beurteilt. Der Nachlasspfleger kann als Vertreter der unbekannten Erben eine gerichtliche Durchsetzung ermöglichen. Das ist gerade ein Grund, warum eine frühere Verjährung in Betracht gezogen werden muss.

Auch das Erbscheinsverfahren hemmt die Verjährung des eigenen Zahlungsanspruchs nicht schon durch sein bloßes Fortdauern. Auskunftsbedarf über den Nachlasswert und Unsicherheit über die rechtliche Bewertung sind ebenfalls keine automatische Fristverlängerung. Entscheidend bleiben die konkreten Kenntnisse, Vertretungsmöglichkeiten und rechtzeitig ergriffenen Maßnahmen.

LG Kiel, Teilurteil vom 28.04.2026 – 17 O 157/25 · § 1961 BGB – Nachlasspflegschaft auf Antrag

Eine konkrete Abrede gab dem Sohn zusätzlichen Schutz

Das LG Kiel stützte sein Ergebnis zusätzlich auf die Absprachen der Beteiligten. Nach seiner Würdigung hatten sie vereinbart, zunächst gemeinsam die Erbfolge zu klären und erst anschließend die familieninternen Ansprüche abzuwickeln. Darin sah es einen vorübergehenden Verzicht darauf, die Verjährungseinrede zu erheben. Die Erklärung des bevollmächtigten Vaters wurde dem Enkel zugerechnet.

Das war eine Auslegung der konkreten Vereinbarung. Eine freundliche Nachricht, ein allgemeiner Hinweis auf laufende Gespräche oder die eigene Hoffnung auf eine Einigung reichen dafür nicht automatisch. Sinnvoll ist eine klar dokumentierte und rechtlich geprüfte Regelung zu Umfang und Dauer eines Verjährungseinredeverzichts. Auch echte Verhandlungen können nach § 203 BGB Bedeutung haben, ihre Voraussetzungen und ihr Ende müssen jedoch überprüfbar sein.

LG Kiel, Teilurteil vom 28.04.2026 – 17 O 157/25 · § 203 BGB – Verhandlungen

Wie Sie Ihren Anspruch rechtzeitig sichern lassen

Notieren Sie, wann Sie vom Todesfall, vom Testament und von den möglichen Erben erfahren haben. Sichern Sie die gerichtlichen Mitteilungen, die Bestellung eines Nachlasspflegers und sämtliche Vereinbarungen über ein Abwarten. Mit diesen Unterlagen lässt sich prüfen, gegen wen ein Anspruch verfolgt und welche Maßnahme vor Fristablauf erforderlich werden kann.

Eine passende Klage kann die Verjährung unter den gesetzlichen Voraussetzungen hemmen. Fehlen Angaben zur Höhe, kommt je nach Fall eine Stufenklage in Betracht. Eine bloße außergerichtliche Zahlungsaufforderung genügt dafür nicht. Besondere Ansprüche, insbesondere gegen Beschenkte nach § 2329 BGB, brauchen eine eigene Prüfung: § 2332 Absatz 1 BGB sieht hierfür einen Beginn mit dem Erbfall vor. Der Pflichtteilsrechner ersetzt keine dieser Fristprüfungen.

§ 204 BGB – Rechtsverfolgung · § 2332 BGB – besondere Verjährungsregeln · § 254 ZPO – Stufenklage

Für das erste Gespräch

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung.

  • Testamente und Mitteilungen des Nachlassgerichts mit den jeweiligen Zugangszeitpunkten
  • Beschlüsse zur Erbfolge und zur Nachlasspflegschaft
  • Schriftwechsel über Auskunft, Zahlung, Verhandlungen und ein vereinbartes Abwarten

Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen erst nach Absprache mit der Kanzlei.

Entscheidung und rechtliche Grundlagen

Die Entscheidung betrifft den beschriebenen Sachverhalt. Wie sie sich auf Ihr Anliegen auswirkt, klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

Pflichtteil und Anspruchssicherung prüfen lassen

Pflichtteilsrechner ohne Anmeldung nutzen