Rechtsanwaltskanzlei Dr. SchmiedTerminvereinbarung: Mo–Fr, 9–16 Uhr

Wenn es um Erbe und Familie geht

Pflichtteil oder Nachlass ungeklärt?Wir helfen Ihnen weiter.

Ein Erbfall bringt rechtliche Fragen und oft persönliche Spannungen mit sich. Wir helfen Ihnen, Ihre Stellung zu verstehen, Ansprüche zu prüfen und den nächsten Schritt vorzubereiten.

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Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedPersönliche rechtliche Beratung

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

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Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

Pflichtteilsrechner · Ohne Anmeldung

Pflichtteil verstehen. Den eigenen Fall einordnen.

Starten Sie mit einer kurzen Rechnung für ein enterbtes Kind oder erfassen Sie Familie, Nachlass und Schenkungen ausführlich. Beide Ergebnisse erhalten Sie ohne Anmeldung.

Kostenlos und ohne Kontaktdaten. Offene Rechtsfragen werden als solche gekennzeichnet.

Pflichtteil eines enterbten Kindes.

Für einen einfachen Erbfall mit ausschließlich lebenden Kindern. Bei weiteren Generationen oder Besonderheiten nutzen Sie die ausführliche Berechnung darunter.

Die richtige Quote zählt.

Ein Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Kinder aus früheren Beziehungen zählen gegenüber demselben Elternteil ebenso wie gemeinsame Kinder.

Die kurze Rechnung gilt nur für die ausdrücklich beschriebenen Voraussetzungen. Insbesondere ein enterbter oder ausschlagender Partner, Enkel, Schenkungen und unklare Nachlasswerte können eine andere Berechnung erfordern.

Familie und Schenkungen genauer erfassen
Familienbaum, Nachlass und Schenkungen ausführlich berechnen

Auch für Patchworkfamilien, weitere Generationen, Erben und die Nachfolgeplanung. Bitte verwenden Sie nur neutrale Bezeichnungen wie „Kind 1“ und „Haus“. Die Berechnung ersetzt keine Prüfung Ihrer Unterlagen.

Die ausführlichen Angaben werden für diese Berechnung an unseren Kanzleiserver übertragen und dort nicht gespeichert. Eine Kontaktanfrage ist davon getrennt.

  1. 1 · Ausgangslage
  2. 2 · Familie
  3. 3 · Nachlass
  4. 4 · Schenkungen
  5. 5 · Prüfung

Schritt 1 von 5

Um welchen Erbfall geht es?

Beziehen Sie alle Familienangaben auf die Person, deren Nachlass jetzt berechnet wird. Ein Stiefkind kann beim ersten Todesfall leibliches Kind sein und beim zweiten Todesfall nur noch Stiefkind des überlebenden Partners.

Sie wurden nicht als Erbe berücksichtigt oder sollen einen Pflichtteil zahlen? Beides verdient eine genaue Prüfung Ihrer familiären und rechtlichen Situation.

Für Pflichtteilsberechtigte

Wir prüfen, ob ein Pflichtteilsanspruch in Betracht kommt, welche Informationen zum Nachlass benötigt werden und wie der Anspruch gegenüber den Erben verfolgt werden kann.

Für Erben und Erbengemeinschaften

Als Erbe können Sie mit Forderungen, ungeklärten Vermögenswerten oder Meinungsverschiedenheiten konfrontiert sein. Wir besprechen die Aufgaben und Möglichkeiten in Ihrer konkreten Lage.

Vorsorge für die eigene Familie

Wer die Nachfolge rechtzeitig plant, kann klare Entscheidungen treffen. Wir beraten zu testamentarischen Regelungen und den Besonderheiten Ihrer Familienkonstellation.

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Was muss ich mit einem gefundenen Testament tun?

Wer ein nicht amtlich verwahrtes Testament besitzt, muss es nach Kenntnis vom Tod des Erblassers unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Behalten Sie das Original deshalb nicht zurück, auch wenn Sie an seiner Wirksamkeit zweifeln. Für die Beratung können Sie eine Kopie und die Schreiben des Gerichts bereithalten.

Kann ein handschriftliches Testament ohne Notar wirksam sein?

Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich ohne Notar errichtet werden, wenn es vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist. Ein ausgedruckter Text mit bloßer Unterschrift erfüllt diese Form nicht. Datum und Ort sollten ebenfalls angegeben werden; weitere Wirksamkeitsfragen hängen vom konkreten Dokument und seiner Entstehung ab.

Wer kann trotz eines Testaments einen Pflichtteil verlangen?

Zu den gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilsberechtigten gehören insbesondere Abkömmlinge und Ehepartner sowie unter weiteren Voraussetzungen die Eltern. Nicht jeder nahe Angehörige ist damit automatisch berechtigt. Die Familienverhältnisse, die gesetzliche Erbfolge und der Inhalt des Testaments müssen zusammen geprüft werden.

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt regelmäßig sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbanfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe. Bei einer Berufung durch Testament beginnt sie nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. In den gesetzlich bestimmten Auslandsfällen beträgt sie sechs Monate. Entscheidend sind deshalb die konkreten Kenntnis- und Bekanntgabedaten, nicht allein der Todestag.

Reicht eine E-Mail, um die Erbschaft auszuschlagen?

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Eine gewöhnliche E-Mail oder eine Nachricht an die Kanzlei erfüllt diese Form nicht. Lassen Sie Form, Frist und den rechtzeitigen Eingang der Erklärung gemeinsam prüfen.

Kann ein Miterbe allein einen Nachlassgegenstand verkaufen?

Über einen einzelnen Nachlassgegenstand können die Erben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen. Davon ist die Verfügung über den eigenen Anteil am gesamten Nachlass zu unterscheiden, für die besondere Formvorgaben gelten. Bringen Sie vorhandene Vereinbarungen und Angaben zu allen Miterben mit, bevor Sie etwas verbindlich regeln.

Hafte ich als Erbe auch für Schulden?

Erben haften grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten. Unter gesetzlichen Voraussetzungen lässt sich die Haftung auf den Nachlass beschränken, etwa durch eine angeordnete Nachlassverwaltung oder ein eröffnetes Nachlassinsolvenzverfahren. Ob solche Schritte in Betracht kommen, sollte anhand der bekannten Vermögenswerte und Forderungen geprüft werden.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beratung?

Soweit vorhanden, helfen Testament, Schreiben des Nachlassgerichts, Schriftverkehr mit anderen Beteiligten und eine Übersicht über Vermögen und Schulden. Nennen Sie außerdem die familiären Beziehungen und wann Sie von Ihrer möglichen Erbenstellung erfahren haben. Der gesamte Nachlass muss für den ersten Kontakt noch nicht abschließend geklärt sein.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Aktuelle Rechtsprechung · Erbrecht

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Ihr nächster Schritt

Erbrecht: persönlich klären.

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