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Stand: 16.10.2026
Google-Rezensionen lesenWenn ein Vorwurf im Raum steht
Eine Vorladung oder ein Ermittlungsverfahren kann verunsichern. Wir klären mit Ihnen, in welcher Rolle Sie betroffen sind und wie Ihre Interessen im Verfahren vertreten werden können.
Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.
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Als beschuldigte Person können Sie entscheiden, ob Sie sich zur Sache äußern, und einen Verteidiger befragen. Welche Pflichten eine konkrete Ladung auslöst, muss gesondert geprüft werden.
Nicht jede Ladung hat dieselbe Bedeutung. Entscheidend sind unter anderem die absendende Stelle, Ihre Rolle im Verfahren und der Inhalt des Schreibens.
Eine belastbare Einschätzung benötigt Kenntnis des konkreten Vorwurfs und der Ermittlungsakte. Wir besprechen die Akteneinsicht und die danach möglichen Schritte mit Ihnen.
Wir beraten zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren und zur Vertretung vor Gericht. Auch Geschädigte können sich mit Fragen zu ihrer Stellung im Verfahren an die Kanzlei wenden.
Rechtliche Grundlage zur Orientierung: § 136 Strafprozessordnung. Die Beratung richtet sich nach Ihrem Einzelfall.
Vor dem ersten Kontakt
Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.
Als beschuldigte Person steht es Ihnen frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie dürfen auch schon vor einer Vernehmung einen Verteidiger befragen. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, besprechen wir anhand Ihrer Situation und des verfügbaren Akteninhalts.
Für eine gewöhnliche polizeiliche Beschuldigtenvernehmung besteht grundsätzlich keine Erscheinenspflicht. Eine Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist davon zu unterscheiden und kann andere Pflichten auslösen. Entscheidend sind Ihre Rolle und das konkrete Schreiben.
Zeugen müssen einer gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Ladung grundsätzlich folgen; bei einer polizeilichen Ladung kommt es insbesondere auf einen zugrunde liegenden Auftrag der Staatsanwaltschaft an. Gesetzliche Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte bleiben dabei zu prüfen. Das Schweigerecht einer beschuldigten Person lässt sich nicht pauschal auf Zeugen übertragen.
Die Ermittlungsakte kann Anzeigen, Vernehmungsprotokolle, Gutachten und weitere Beweismittel enthalten. Der Verteidiger kann unter den Voraussetzungen des § 147 StPO Einsicht nehmen und amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen. Im laufenden Ermittlungsverfahren sind gesetzliche Einschränkungen möglich, die gesondert geprüft werden müssen.
Nein, maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung. Dazu können etwa die Schwere des Vorwurfs, die zu erwartende Rechtsfolge, die Schwierigkeit des Falles oder die Fähigkeit zur eigenen Verteidigung gehören. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen in Ihrem Verfahren vorliegen.
Für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung. Er muss rechtzeitig und formgerecht bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Bewahren Sie den Zustellungsumschlag auf und nennen Sie das Datum beim ersten Anruf.
Für eine Beschwerde und ihre elektronische Einreichung gelten gesetzliche Formvorgaben. Eine gewöhnliche E-Mail ist deshalb kein verlässlicher Weg für ein formgebundenes Rechtsmittel. Zuständige Stelle, geeigneter Übermittlungsweg und eine eventuell geltende Frist sollten vor dem Versand geklärt werden.
Nennen Sie beim Anruf zunächst die absendende Stelle, die Art des Schreibens und anstehende Termine oder Fristen. Wir besprechen den gewünschten Auftrag und die Kosten vor einer Beauftragung. Die ausführlichen Unterlagen übermitteln Sie anschließend auf dem mit der Kanzlei abgestimmten Weg.
Der Weg zur Beratung
Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.
Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.
Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.
Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.
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