Sankt Augustin · Rhein-Sieg · BonnTerminvereinbarung: Mo–Fr, 9–16 Uhr

Vorladung · Strafrecht · Sankt Augustin

Eine Vorladung erhalten?Erst die Lage klären.

Bevor Sie reagieren, sollte geklärt sein, ob Sie als beschuldigte Person oder als Zeuge geladen werden und welche Stelle die Ladung veranlasst hat.

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Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedIhr Rechtsanwalt in Sankt Augustin

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

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Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

Als beschuldigte Person können Sie entscheiden, ob Sie sich zur Sache äußern, und einen Verteidiger befragen. Welche Pflichten eine konkrete Ladung auslöst, muss gesondert geprüft werden.

Beschuldigte und Zeugen unterscheiden

Für beschuldigte Personen und Zeugen gelten unterschiedliche Regeln. Auch der Absender und der rechtliche Hintergrund einer Ladung sind wichtig. Lassen Sie das konkrete Schreiben prüfen.

Die eigenen Rechte kennen

Als beschuldigte Person haben Sie das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern und einen Verteidiger zu befragen. Eine Entscheidung über eine Aussage sollte auf Kenntnis der konkreten Situation beruhen.

Termin und Schreiben bereithalten

Beim ersten Kontakt helfen das Datum der Ladung, die absendende Stelle und ein genannter Termin. Ausführliche Angaben zum Vorwurf müssen Sie nicht in ein Onlineformular schreiben.

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Kann ich eine Ladung immer ignorieren?

Nein. Erscheinens- und Aussagepflichten hängen von Ihrer Rolle, der ladenden Stelle und dem rechtlichen Hintergrund ab. Das konkrete Schreiben muss geprüft werden.

Was ist bei einem kurzfristigen Termin sinnvoll?

Rufen Sie die Kanzlei direkt an und nennen Sie den Termin. Eine Formularanfrage allein bestätigt noch keine Übernahme Ihrer Vertretung.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Ihr nächster Schritt

Strafrecht: persönlich klären.

Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Bei einer nahenden Frist kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

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