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Stand: 16.10.2026
Google-Rezensionen lesenWenn Ihr Arbeitsplatz auf dem Spiel steht
Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag wirft viele Fragen auf. Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.
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Mit wenigen Eckdaten erhalten Sie sofort einen unverbindlichen Bruttovergleichswert. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine persönliche Prüfung wünschen.
Kostenlos und ohne Kontaktdaten. Die kurze Rechnung bleibt in Ihrem Browser und wahrt keine Fristen.
Sie ist ein unverbindlicher Bruttovergleichswert. Sie zeigt weder einen zugesagten Betrag noch einen automatisch bestehenden Anspruch. Eine Verhandlung, ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag kann zu einer anderen Berechnung führen.
Weitere Monate werden in dieser Faustformel zeitanteilig berücksichtigt. Die besondere Rundung bei einem Anspruch nach § 1a KSchG ist davon zu unterscheiden: Nur ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird dort auf ein volles Jahr aufgerundet.
Wir prüfen mit Ihnen die tatsächliche Grundlage, die Beschäftigungszeiten und Ihre Möglichkeiten.
Abfindung persönlich prüfen lassenIhr unverbindlicher Bruttovergleichswert
Aus dieser Zahl folgt kein Abfindungsanspruch. Sie berücksichtigt keine Steuern und ersetzt keine Prüfung Ihrer Kündigung oder Vereinbarung. Eine Berechnung wahrt keine Fristen.
Meine Abfindung prüfen lassenDer Rechner übermittelt diese Angaben nicht. Eine Kontaktanfrage stellen Sie nur, wenn Sie das möchten.
Bei einer Kündigung zählt die Zeit. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Wir prüfen die Kündigung und die für Ihren Fall maßgeblichen Voraussetzungen. Anschließend besprechen wir, ob eine Klage, eine Verhandlung oder ein anderer Schritt in Betracht kommt.
Ein Aufhebungsvertrag regelt häufig mehr als den letzten Arbeitstag. Vergütung, Abfindung, Freistellung und Zeugnis sollten zusammen betrachtet werden. Lassen Sie den Entwurf vor einer Unterschrift prüfen.
Für manche geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, für andere um einen tragfähigen Abschluss. Wir klären mit Ihnen das Ziel und den Umfang der gewünschten Vertretung.
Rechtliche Grundlage zur Orientierung: § 4 Kündigungsschutzgesetz. Die Beratung richtet sich nach Ihrem Einzelfall.
Vor dem ersten Kontakt
Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.
Bewahren Sie das vollständige Schreiben auf und halten Sie fest, wann Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab diesem Zugang. Eine Kontaktanfrage an die Kanzlei ersetzt die Klage nicht.
Nein, aus einer Kündigung allein folgt kein allgemeiner Abfindungsanspruch. Eine Grundlage kann etwa unter bestimmten Voraussetzungen im Gesetz, in einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder einer Vereinbarung liegen. Wir prüfen deshalb zuerst die konkrete Grundlage und anschließend die Berechnung.
Zum Entwurf gehören neben dem Beendigungsdatum häufig Abfindung, Vergütung, Freistellung und Zeugnis. Lassen Sie die vollständige Vereinbarung prüfen, bevor Sie unterschreiben, und nennen Sie uns die vom Arbeitgeber gesetzten Termine. Für einen Aufhebungsvertrag schreibt das Gesetz Schriftform vor; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses verlangt § 623 BGB Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Eine gewöhnliche E-Mail oder Messenger-Nachricht erfüllt diese Form nicht. Bringen Sie trotzdem alle erhaltenen Nachrichten und Schreiben mit, damit die konkrete Situation geprüft werden kann.
Stellen Sie zusammen, für welche Zeiträume und in welcher Höhe Vergütung fehlt. Arbeitsvertrag, gegebenenfalls geltende Tarifregelungen, Abrechnungen und Zahlungsnachweise helfen dabei, Anspruch und Fälligkeit zu prüfen. Schicken Sie größere Unterlagen erst über den mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf ein Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen muss es auch Leistung und Verhalten erfassen; das ist ein qualifiziertes Zeugnis. Ob ein bereits erteiltes Zeugnis berichtigt werden sollte, prüfen wir anhand des vollständigen Textes und Ihrer Tätigkeit.
Wir besprechen den gewünschten Auftrag, seinen Umfang und die Kosten, bevor Sie die Beratung oder Vertretung beauftragen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, halten Sie die Vertragsdaten und eine bereits vorhandene Deckungszusage bereit. Ob und welche Kosten übernommen werden, muss gesondert geklärt werden.
Hilfreich sind Ihr Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen und das Kündigungsschreiben oder der noch nicht unterschriebene Vertragsentwurf. Notieren Sie bei einer Kündigung das Zugangsdatum und nennen Sie bevorstehende Termine. Für den ersten Rückruf genügt eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens.
Der Weg zur Beratung
Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.
Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.
Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.
Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.
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