Rechtsanwaltskanzlei Dr. SchmiedTerminvereinbarung: Mo–Fr, 9–16 Uhr

Wenn Ihr Arbeitsplatz auf dem Spiel steht

Kündigung oder Aufhebungsvertrag?Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen.

Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag wirft viele Fragen auf. Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

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Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedPersönliche rechtliche Beratung

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

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Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

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Abfindung überschlagen. Möglichkeiten prüfen.

Mit wenigen Eckdaten erhalten Sie sofort einen unverbindlichen Bruttovergleichswert. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine persönliche Prüfung wünschen.

Kostenlos und ohne Kontaktdaten. Die kurze Rechnung bleibt in Ihrem Browser und wahrt keine Fristen.

Eine erste Zahl zur Orientierung.

Die Faustformel rechnet mit einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.

Was sagt die Zahl aus?

Sie ist ein unverbindlicher Bruttovergleichswert. Sie zeigt weder einen zugesagten Betrag noch einen automatisch bestehenden Anspruch. Eine Verhandlung, ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag kann zu einer anderen Berechnung führen.

Weitere Monate werden in dieser Faustformel zeitanteilig berücksichtigt. Die besondere Rundung bei einem Anspruch nach § 1a KSchG ist davon zu unterscheiden: Nur ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird dort auf ein volles Jahr aufgerundet.

Wir prüfen mit Ihnen die tatsächliche Grundlage, die Beschäftigungszeiten und Ihre Möglichkeiten.

Abfindung persönlich prüfen lassen

Bei einer Kündigung zählt die Zeit. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Kündigung prüfen, Möglichkeiten klären

Wir prüfen die Kündigung und die für Ihren Fall maßgeblichen Voraussetzungen. Anschließend besprechen wir, ob eine Klage, eine Verhandlung oder ein anderer Schritt in Betracht kommt.

Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen

Ein Aufhebungsvertrag regelt häufig mehr als den letzten Arbeitstag. Vergütung, Abfindung, Freistellung und Zeugnis sollten zusammen betrachtet werden. Lassen Sie den Entwurf vor einer Unterschrift prüfen.

Ein Ziel, das zu Ihrer Situation passt

Für manche geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, für andere um einen tragfähigen Abschluss. Wir klären mit Ihnen das Ziel und den Umfang der gewünschten Vertretung.

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Was sollte ich nach einer Kündigung zuerst tun?

Bewahren Sie das vollständige Schreiben auf und halten Sie fest, wann Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab diesem Zugang. Eine Kontaktanfrage an die Kanzlei ersetzt die Klage nicht.

Bekomme ich nach jeder Kündigung eine Abfindung?

Nein, aus einer Kündigung allein folgt kein allgemeiner Abfindungsanspruch. Eine Grundlage kann etwa unter bestimmten Voraussetzungen im Gesetz, in einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder einer Vereinbarung liegen. Wir prüfen deshalb zuerst die konkrete Grundlage und anschließend die Berechnung.

Was sollte ich vor einem Aufhebungsvertrag prüfen lassen?

Zum Entwurf gehören neben dem Beendigungsdatum häufig Abfindung, Vergütung, Freistellung und Zeugnis. Lassen Sie die vollständige Vereinbarung prüfen, bevor Sie unterschreiben, und nennen Sie uns die vom Arbeitgeber gesetzten Termine. Für einen Aufhebungsvertrag schreibt das Gesetz Schriftform vor; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Ist eine Kündigung per E-Mail oder Messenger wirksam?

Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses verlangt § 623 BGB Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Eine gewöhnliche E-Mail oder Messenger-Nachricht erfüllt diese Form nicht. Bringen Sie trotzdem alle erhaltenen Nachrichten und Schreiben mit, damit die konkrete Situation geprüft werden kann.

Wie lassen sich offene Gehaltszahlungen prüfen?

Stellen Sie zusammen, für welche Zeiträume und in welcher Höhe Vergütung fehlt. Arbeitsvertrag, gegebenenfalls geltende Tarifregelungen, Abrechnungen und Zahlungsnachweise helfen dabei, Anspruch und Fälligkeit zu prüfen. Schicken Sie größere Unterlagen erst über den mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg.

Kann ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf ein Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen muss es auch Leistung und Verhalten erfassen; das ist ein qualifiziertes Zeugnis. Ob ein bereits erteiltes Zeugnis berichtigt werden sollte, prüfen wir anhand des vollständigen Textes und Ihrer Tätigkeit.

Wie werden die Kosten der Beratung geklärt?

Wir besprechen den gewünschten Auftrag, seinen Umfang und die Kosten, bevor Sie die Beratung oder Vertretung beauftragen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, halten Sie die Vertragsdaten und eine bereits vorhandene Deckungszusage bereit. Ob und welche Kosten übernommen werden, muss gesondert geklärt werden.

Welche Unterlagen helfen beim ersten Gespräch?

Hilfreich sind Ihr Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen und das Kündigungsschreiben oder der noch nicht unterschriebene Vertragsentwurf. Notieren Sie bei einer Kündigung das Zugangsdatum und nennen Sie bevorstehende Termine. Für den ersten Rückruf genügt eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Aktuelle Rechtsprechung · Arbeitsrecht

Was eine Entscheidung für Sie bedeuten kann.

Ihr nächster Schritt

Arbeitsrecht: persönlich klären.

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Bei einer nahenden Frist kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

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