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Aufhebungsvertrag · Arbeitnehmer

Aufhebungsvertrag vorgelegt?Prüfen lassen, bevor Sie unterschreiben.

Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Entscheidend ist das gesamte Angebot: Was erhalten Sie, welche Ansprüche geben Sie auf und wie überbrücken Sie die Zeit bis zur nächsten Beschäftigung? Wir prüfen den Entwurf und besprechen Ihre Möglichkeiten vor einer Unterschrift.

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Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedPersönliche rechtliche Beratung

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

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Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

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Abfindung überschlagen. Möglichkeiten prüfen.

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Eine erste Zahl zur Orientierung.

Die Faustformel rechnet mit einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.

Was sagt die Zahl aus?

Sie ist ein unverbindlicher Bruttovergleichswert. Sie zeigt weder einen zugesagten Betrag noch einen automatisch bestehenden Anspruch. Eine Verhandlung, ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag kann zu einer anderen Berechnung führen.

Weitere Monate werden in dieser Faustformel zeitanteilig berücksichtigt. Die besondere Rundung bei einem Anspruch nach § 1a KSchG ist davon zu unterscheiden: Nur ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird dort auf ein volles Jahr aufgerundet.

Wir prüfen mit Ihnen die tatsächliche Grundlage, die Beschäftigungszeiten und Ihre Möglichkeiten.

Abfindung persönlich prüfen lassen

Bei einer Kündigung zählt die Zeit. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Erst das Angebot verstehen

Sie müssen einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Bitten Sie um den vollständigen Entwurf und halten Sie fest, bis wann der Arbeitgeber eine Antwort erwartet. Ein sofort anzunehmendes Angebot wird allerdings nicht allein wegen der kurzen Bedenkzeit unwirksam. Wir prüfen den Vertrag zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag, einer möglichen Kündigung und Ihren persönlichen Zielen.

Abfindung und Endtermin gemeinsam bewerten

Eine hohe Abfindungszahl allein beantwortet nicht, ob das Angebot für Sie sinnvoll ist. Zu prüfen sind auch das Gehalt bis zum Ende, Kündigungsfristen, offene Vergütung, Sonderzahlungen, Urlaub und mögliche Versorgungslücken. Eine bestimmte Abfindung entsteht nicht automatisch durch die Vorlage eines Aufhebungsvertrags. Der Abfindungsrechner bietet eine erste Orientierung, ersetzt aber weder eine Anspruchsprüfung noch eine individuelle Verhandlung.

Arbeitslosengeld vor der Entscheidung mitdenken

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von den tatsächlichen Umständen und ihren Nachweisen ab. Davon zu unterscheiden ist ein Ruhen des Anspruchs wegen einer Entlassungsentschädigung, wenn die maßgebliche Kündigungsfrist unterschritten wird. Eine Vertragsklausel allein garantiert keine Entscheidung der Agentur für Arbeit. Auch die rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung bleibt erforderlich.

Freistellung, Zeugnis und Verzicht genau lesen

Wir prüfen, wie Freistellung, Urlaubsanrechnung, Überstunden, Rückgabe von Arbeitsmitteln und das Arbeitszeugnis geregelt sind. Eine pauschale Ausgleichsklausel kann weitere Forderungen erfassen. Bei Bonus, Provisionen oder betrieblicher Altersversorgung lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die erfassten Ansprüche und die vereinbarten Fälligkeiten.

Bereits unterschrieben oder zusätzlich gekündigt?

Für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge besteht kein allgemeines gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht. Anfechtung, unfaires Verhandeln sowie vertragliche oder tarifliche Sonderrechte sind gesondert zu prüfen. Falls außerdem eine Kündigung zugegangen ist, muss deren eigene Klagefrist beachtet werden. Schildern Sie deshalb beim Anruf, welche Erklärungen bereits vorliegen und wann Sie sie erhalten oder unterschrieben haben.

So beginnt die Prüfung

Für die Rückrufanfrage genügen Ihre Erreichbarkeit und ein Hinweis auf eine kurze Antwortfrist. Den vollständigen Entwurf und weitere Unterlagen übermitteln Sie anschließend auf dem vereinbarten Weg. Vor einer Beauftragung klären wir den Prüfungsumfang und die Kosten. Eine Rückrufanfrage allein verlängert keine Frist und bestätigt noch keine Übernahme des Auftrags.

Rechtliche Grundlagen zur Prüfung

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Muss ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Ein Aufhebungsvertrag setzt Ihre Zustimmung voraus. Sie können das angebotene Ende des Arbeitsverhältnisses ablehnen. Ob anschließend eine Kündigung droht und ob diese wirksam wäre, ist eine eigene Frage. Deshalb sollten Angebot, Beschäftigungssituation und Ihre Ziele gemeinsam geprüft werden.

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Aus der Vorlage eines Aufhebungsvertrags folgt kein allgemeiner Abfindungsanspruch. Ansprüche können sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Höhe, Fälligkeit und Bedingungen einer angebotenen Zahlung sollten im konkreten Vertrag geprüft werden. Eine Rechnerformel legt den rechtlich geschuldeten Betrag nicht fest.

Verhindert die Formulierung betriebsbedingt eine Sperrzeit?

Diese Formulierung allein genügt nicht. Für § 159 SGB III zählen die tatsächlichen Gründe der Beendigung und ein gegebenenfalls nachweisbarer wichtiger Grund. Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Leistungsanspruch. Eine verbindliche Zusage ohne Kenntnis der Umstände können wir nicht geben.

Was unterscheidet Sperrzeit und Ruhen wegen einer Abfindung?

Eine Sperrzeit betrifft ein versicherungswidriges Verhalten ohne wichtigen Grund. Das Ruhen nach § 158 SGB III betrifft unter anderem eine Entlassungsentschädigung bei einem Ende vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist. Beide Fragen müssen getrennt geprüft werden. Eine Abfindung führt daher weder immer zu einer Sperrzeit noch lässt sie das Arbeitslosengeld stets unberührt.

Muss der Arbeitgeber mir mehrere Tage Bedenkzeit geben?

Eine allgemeine gesetzliche Mindestbedenkzeit besteht nicht. Nach dem Bundesarbeitsgericht ist ein nur sofort anzunehmendes Angebot für sich genommen noch kein unfaires Verhandeln. Weitere Umstände können aber entscheidend sein, etwa eine ausgenutzte erkennbare Schwäche oder eine unzulässige Drucksituation. Bitten Sie möglichst vor der Entscheidung um Zeit zur Prüfung.

Kann ich einen unterschriebenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Für einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht nach den Verbrauchervertragsregeln. Ein ausdrücklich vereinbartes Rücktritts- oder Widerrufsrecht oder ein anwendbarer Tarifvertrag kann anders zu beurteilen sein. Lassen Sie eine bereits erklärte Unterschrift deshalb unverzüglich und anhand des vollständigen Vertrags prüfen.

Was gilt, wenn mir mit Kündigung oder Strafanzeige gedroht wurde?

Eine widerrechtliche Drohung kann eine Anfechtung ermöglichen. Nicht jede angekündigte Kündigung oder Strafanzeige ist aber widerrechtlich. Maßgeblich sind Anlass, Gesprächsverlauf und die tatsächlichen Kenntnisse der Beteiligten. Notieren Sie zeitnah, wer was gesagt hat und welche Unterlagen oder Zeugen es gibt.

Genügt eine elektronische Unterschrift für den Aufhebungsvertrag?

Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvertrag verlangt § 623 BGB Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Eine E-Mail, ein Scan oder eine gewöhnliche digitale Signatur ersetzt diese Form nicht. Wie ein konkret unterzeichneter Vertrag einzuordnen ist, prüfen wir anhand der vorhandenen Urkunden.

Sind mit einer Freistellung Urlaub und Überstunden automatisch erledigt?

Das lässt sich nicht allein aus dem Wort Freistellung ableiten. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung, die Fortzahlung der Vergütung und eine wirksame Zuordnung von Urlaub oder Zeitguthaben. Auch ein anderweitiger Verdienst und etwaige Rückkehrpflichten können geregelt sein. Wir prüfen diese Punkte zusammen mit der Schlussabrechnung.

Läuft trotz Verhandlungen eine Kündigungsschutzfrist weiter?

Wenn zusätzlich eine schriftliche Kündigung zugegangen ist, muss deren Klagefrist eigenständig beachtet werden. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag und eine Nachricht an die Kanzlei wahren diese Frist nicht.

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Bei einem feststehenden Ende des Arbeitsverhältnisses ist die Arbeitsuchendmeldung grundsätzlich spätestens drei Monate vorher erforderlich. Erfahren Sie erst weniger als drei Monate vor dem Ende davon, müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden. Arbeitsuchendmeldung, Arbeitslosmeldung und Leistungsantrag sind unterschiedliche Schritte. Ein Beratungstermin ersetzt die Meldungen nicht.

Welche Unterlagen sind für die anwaltliche Prüfung hilfreich?

Halten Sie den vollständigen Vertragsentwurf, den Arbeitsvertrag mit Änderungen und eine gegebenenfalls bereits erhaltene Kündigung bereit. Hinzu kommen konkret betroffene Vereinbarungen, beispielsweise zu Bonus oder einem Sozialplan. Für die erste Online-Rückrufanfrage reichen Ihre Erreichbarkeit und Hinweise auf einen kurzfristigen Termin. Einzelheiten und Unterlagen klären Sie anschließend mit dem Rechtsanwalt.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Aktuelle Rechtsprechung · Arbeitsrecht

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