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Wenn Ihr Arbeitsplatz auf dem Spiel steht · Sankt Augustin

Arbeitsrecht in Sankt Augustin.Klarheit nach einer Kündigung.

Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag wirft viele Fragen auf. Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

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Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedIhr Rechtsanwalt in Sankt Augustin

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

Erfahrungen mit unserer Kanzlei

Mandantenbewertungen

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Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

Bei einer Kündigung zählt die Zeit. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Kündigung prüfen, Möglichkeiten klären

Wir prüfen die Kündigung und die für Ihren Fall maßgeblichen Voraussetzungen. Anschließend besprechen wir, ob eine Klage, eine Verhandlung oder ein anderer Schritt in Betracht kommt.

Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen

Ein Aufhebungsvertrag regelt häufig mehr als den letzten Arbeitstag. Vergütung, Abfindung, Freistellung und Zeugnis sollten zusammen betrachtet werden. Lassen Sie den Entwurf vor einer Unterschrift prüfen.

Ein Ziel, das zu Ihrer Situation passt

Für manche geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, für andere um einen tragfähigen Abschluss. Wir klären mit Ihnen das Ziel und den Umfang der gewünschten Vertretung.

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Was sollte ich zur ersten Besprechung mitbringen?

Hilfreich sind das Kündigungsschreiben oder der Vertragsentwurf, Ihr Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen. Notieren Sie auch, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist.

Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?

Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung folgt nicht allein aus einer Kündigung. Ob eine Abfindung möglich ist, hängt unter anderem von gesetzlichen, vertraglichen und tatsächlichen Umständen sowie von Verhandlungen ab.

Kann ich zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen?

Ja. Rufen Sie die Kanzlei an oder bitten Sie über das Formular um einen Rückruf. Die weiteren Schritte und die Kosten einer Beratung besprechen wir mit Ihnen.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Ihr nächster Schritt

Arbeitsrecht: persönlich klären.

Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Bei einer nahenden Frist kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

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