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Stand: 10.10.2026
Google-Rezensionen lesenKündigung erhalten · Arbeitsrecht · Sankt Augustin
Sie haben eine schriftliche Kündigung bekommen und möchten wissen, was Sie tun können? Wir prüfen das Schreiben, die Ausgangslage und mögliche Ziele einer Vertretung.
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Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.
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Bewertungen auf anwalt.de lesenDie Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.
Bei einer Kündigung zählt die Zeit. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich die Dreiwochenfrist nach § 4 KSchG. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung. Warten Sie deshalb mit der Kontaktaufnahme nicht bis zum Ende der Frist.
Arbeitsvertrag, Beschäftigungsdauer und die Umstände der Kündigung bilden die Grundlage der Prüfung. Aus einem einzelnen Satz im Kündigungsschreiben lässt sich der Fall meist noch nicht verlässlich beurteilen.
Geht es Ihnen um Weiterbeschäftigung, um einen Vergleich oder um die finanziellen Folgen? Wir besprechen Ihr Ziel und die in Ihrer Situation geeigneten Schritte.
Rechtliche Grundlage zur Orientierung: § 4 Kündigungsschutzgesetz. Die Beratung richtet sich nach Ihrem Einzelfall.
Vor dem ersten Kontakt
Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.
Die schriftliche Kündigung, Angaben zu ihrem Zugang, der Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen helfen bei der ersten Prüfung.
Nein. Eine Nachricht an die Kanzlei ersetzt keine Klage und bestätigt noch keine Mandatsübernahme. Bei einer nahenden Frist rufen Sie bitte direkt an.
Der Weg zur Beratung
Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.
Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.
Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.
Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.
Ihr nächster Schritt
Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Bei einer nahenden Frist kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.