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Kündigung erhalten · Arbeitsrecht · Sankt Augustin

Ihre Kündigung prüfen.Ihre Möglichkeiten kennen.

Sie haben eine schriftliche Kündigung bekommen und möchten wissen, was Sie tun können? Wir prüfen das Schreiben, die Ausgangslage und mögliche Ziele einer Vertretung.

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Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedIhr Rechtsanwalt in Sankt Augustin

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

Erfahrungen mit unserer Kanzlei

Mandantenbewertungen

Lesen Sie die Erfahrungen anderer
auf den Originalprofilen.

Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

Bei einer Kündigung zählt die Zeit. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Zuerst das Zugangsdatum festhalten

Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich die Dreiwochenfrist nach § 4 KSchG. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung. Warten Sie deshalb mit der Kontaktaufnahme nicht bis zum Ende der Frist.

Die Kündigung im Zusammenhang prüfen

Arbeitsvertrag, Beschäftigungsdauer und die Umstände der Kündigung bilden die Grundlage der Prüfung. Aus einem einzelnen Satz im Kündigungsschreiben lässt sich der Fall meist noch nicht verlässlich beurteilen.

Das gewünschte Ergebnis besprechen

Geht es Ihnen um Weiterbeschäftigung, um einen Vergleich oder um die finanziellen Folgen? Wir besprechen Ihr Ziel und die in Ihrer Situation geeigneten Schritte.

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Welche Unterlagen sind besonders wichtig?

Die schriftliche Kündigung, Angaben zu ihrem Zugang, der Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnungen helfen bei der ersten Prüfung.

Wahrt eine Formularanfrage die Klagefrist?

Nein. Eine Nachricht an die Kanzlei ersetzt keine Klage und bestätigt noch keine Mandatsübernahme. Bei einer nahenden Frist rufen Sie bitte direkt an.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Ihr nächster Schritt

Arbeitsrecht: persönlich klären.

Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Bei einer nahenden Frist kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Anrufen Rückruf anfragen