Sankt Augustin · Rhein-Sieg · BonnTerminvereinbarung: Mo–Fr, 9–16 Uhr

Wenn ein Vorwurf im Raum steht · Sankt Augustin

Strafrecht in Sankt Augustin.Ein klarer nächster Schritt.

Eine Vorladung oder ein Ermittlungsverfahren kann verunsichern. Wir klären mit Ihnen, in welcher Rolle Sie betroffen sind und wie Ihre Interessen im Verfahren vertreten werden können.

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Mo–Fr, 9–16 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied
Dr. Nico SchmiedIhr Rechtsanwalt in Sankt Augustin

Den Auftrag und die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen.

Erfahrungen mit unserer Kanzlei

Mandantenbewertungen

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Die Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt. Auf den verlinkten Plattformen finden Sie alle Bewertungen und Hinweise zu deren Prüfung.

Als beschuldigte Person können Sie entscheiden, ob Sie sich zur Sache äußern, und einen Verteidiger befragen. Welche Pflichten eine konkrete Ladung auslöst, muss gesondert geprüft werden.

Die Ausgangslage verstehen

Nicht jede Ladung hat dieselbe Bedeutung. Entscheidend sind unter anderem die absendende Stelle, Ihre Rolle im Verfahren und der Inhalt des Schreibens.

Verteidigung auf Grundlage der Akte

Eine belastbare Einschätzung benötigt Kenntnis des konkreten Vorwurfs und der Ermittlungsakte. Wir besprechen die Akteneinsicht und die danach möglichen Schritte mit Ihnen.

Begleitung im weiteren Verfahren

Wir beraten zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren und zur Vertretung vor Gericht. Auch Geschädigte können sich mit Fragen zu ihrer Stellung im Verfahren an die Kanzlei wenden.

Vor dem ersten Kontakt

Häufige Fragen

Eine erste Orientierung.
Ihre konkrete Situation besprechen wir persönlich.

Was muss ich beim ersten Anruf schildern?

Teilen Sie zunächst mit, welches Schreiben Sie erhalten haben, von welcher Stelle es stammt und ob ein Termin oder eine Frist genannt ist. Die Einzelheiten des Vorwurfs besprechen Sie mit dem Anwalt.

Gilt für Zeugen dasselbe wie für Beschuldigte?

Nein. Rechte und Pflichten hängen von Ihrer Rolle und der Art der Ladung ab. Eine pauschale Empfehlung, jede Ladung zu ignorieren, wäre deshalb unzutreffend.

Kann ich Unterlagen direkt über das Formular hochladen?

Für den ersten Kontakt benötigen wir keine Unterlagen. Den passenden Weg zur Übermittlung Ihrer Dokumente besprechen wir anschließend persönlich.

Der Weg zur Beratung

Ein klarer Anfang.

Sie müssen die Antwort noch nicht kennen.
Der erste Schritt ist Ihre Kontaktaufnahme.

  1. 01

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie an oder bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie wichtige Termine und Ihre Erreichbarkeit.

  2. 02

    Situation besprechen

    Wir klären Ihre Fragen, die benötigten Unterlagen und den Rahmen einer Beratung.

  3. 03

    Vorgehen vereinbaren

    Sie entscheiden nach Besprechung der Kosten und Möglichkeiten über die Beauftragung.

Ihr nächster Schritt

Strafrecht: persönlich klären.

Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Bei einer nahenden Frist kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

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